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Reisebedingungen
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des RV gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des RV maßgebend.
Veranstalter:
Tauchclub Galiote, Inh. Günther Hayer, In der Täsch 25, 69181 Leimen
Kontakt: MS GALIOTE Günther Hayer c/o A. Grundler Häusserstr. 2 69115 Heidelberg
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