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Reisebedingungen

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren vor Anzeige eines Mangels in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Ansprüche aus angezeigtem Mangel verjähren ab Anzeige dieses Mangels nach 6 Monaten.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der RV steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren evtl. Änderungen, zu unterrichten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamtes Reisevertrages zur Folge.

14. Kataloggültigkeit
Mit Erscheinen dieser Internetbroschüre und der neuen Preisangaben verliert die vorangegangene Broschüre sowie sämtliche sich in Umlauf befindenden Reiseausschreibungen ihre Gültigkeit.
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