|
 |
 |
 |
Reisebedingungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), wird der RV bei Einhaltung der genannten Fristen ein Umbuchungsentgelt von 30,00 € pro Reisenden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu obengenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchungskosten werden vom RV mit 30,00 € berechnet.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der RV kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a- ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b- bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der ausge-
schriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin-
gewiesen wird. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, den Kunden
|
 |
| Seite 1|2|3|4|5|6|7 |
|
|
 |
 |


   |